Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten für mein Unternehmen?

! Bitte beachten Sie dabei die gesetzliche Novellierung: Der Bundestag hat am 27. Juni 2019 eine Änderung der DSGVO beschlossen. Hier wurde die Anzahl der Personen in einem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen von 10 auf 20 erhöht. Möglich macht das eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (kurz BDSG), das jetzt in diesem Punkt von der ursprünglichen Auslegung der DSGVO abweicht. Bedenken Sie bitte dabei: Die DSGVO muss natürlich weiterhin komplett umgesetzt werden. Darum sollten Sie weiterlesen….

Datenschutz und Datensicherheit ist sicherlich nicht erst seit Mai 2018 ein Thema für Ihr Unternehmen. Aber es hat sich gesetzlich einiges verändert. Verantworten Sie das Thema Datenschutz oder wollen sich über aktuelle Neuerungen speziell für Ihre Einrichtung/en informieren? 

Die Medvia UG unterstützt Ihr Unternehmen fachkompetent 

  • als externer Datenschutzbeauftragter
  • im Rahmen der Beratung/Begleitung interner Prozesse zum Thema Datenschutz/Datensicherheit

Wir übernehmen die Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Erfüllungspflicht gemäß Art. 37 DSGVO/ § 38 BDSG.

Im Rahmen unseres Dienstleistungsangebotes führen wir u. a. das jährliche Datenschutzreview z. B. für bestehende QM-Zertifizierungssysteme oder die Pflichtunterweisungen für Ihre Mitarbeiter durch.

Wir unterstützen Sie weiterhin auftragsbezogen bei der Erstellung oder Aktualisierung der zentralen Datenschutz-Dokumentation (zur Implementierung in das QM-Handbuch).

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot, bitte sprechen Sie uns an!

Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits Maßnahmen im Bereich Datenschutz/Datensicherheit verankert und suchen nach einer Möglichkeit langfristig den fachlichen Austausch zu sichern? 

Dann nutzen Sie unsere Qualitätszirkel!