Als zertifizierter Bildungsanbieter durch die Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW) unterliegen unsere Fortbildungsangebote einem hohen qualitativen Anspruch und den erforderlichen Rahmenbedingungen der Fachgesellschaft.

Alle Veranstaltungen werden von einem Team aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten koordiniert und gestaltet. Dabei richten wir den Inhalt stets auf die Bedürfnisse der Zielgruppe aus und gewährleisten die Gestaltung der Beiträge unter der Verwendung aktueller Forschungsergebnisse.  

Im Rahmen der Qualitätssicherung gehört auch die Beantragung von Fortbildungspunkten für die jeweilige Teilnehmergruppe zu unserem Verständnis von Dienstleistung. 

Mit folgenden Angeboten unterstützen wir Sie im Bereich der erforderlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten:

ICW Wundexperte e.V. Basisseminar

in Kooperation mit dem Wundnetz Sachsen-Anhalt e.V.

Das Basisseminar Wundexperte ICW® zertifiziert nach ICW e.V./PersCert TÜV wird gemäß den Vorgaben des Curriculums der Initiative Chronische Wunde e.V. und des TÜV Rheinland durchgeführt und ist bei der gemeinsamen Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle von PersCert TÜV und ICW e.V. anerkannt.

Das Basisseminar umfasst 56 Unterrichtsstunden und befähigt zur sachgerechten Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie zur Umsetzung präventiver Maßnahmen. Im Fokus steht dabei detailliertes Wissen über das moderne Wundmanagement & interprofessionelle Zusammenarbeit.

Termine in Planung

Schulungsort Magdeburg

Anmeldung & Fragen an:
akademie@medvia.de

Schon gewusst? 

Die Einbindung von Pflegeexperten zur Qualitätssicherung in der Betreuung und Begleitung chronisch kranker Menschen wird zukünftig ein unerlässlicher Bestandteil pflegerischer Versorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen. So auch im Bereich der Versorgung von chronischen Wunden. 

Mit Änderungen in der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege wird darauf Einfluss genommen, dass die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden durch spezialisierte Leistungserbringer (spezialisierte ambulante Pflegedienste oder sogenannten Wundzentren) erfolgen soll. Dafür muss dann zukünftig ein Versorgungsvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V bestehen.

Nach derzeitigem Stand müssen zum 01.01.2026 alle Pflegefachkräfte, die eigenverantwortlich Versorgung in diesem Gebiet durchführen, eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden mit mindestens 84 Unterrichtseinheiten nachweisen. Hinzu kommt eine Qualifizierung aus dem fachtherapeutischen Bereich für Fachkräfte aus der Leitungsebene.