Informationen in Kürze
Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) hat im §6 festgelegt, dass größere Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (m/w/d) bestimmt.
Die Beauftragten stehen als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber zur Verfügung, besonders wenn Meldungen zu Risiken oder möglichen Rückrufen kommuniziert und koordiniert werden müssen. Die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen
gehören ebenfalls zum Verantwortungsbereich.