Informationen in Kürze

Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) hat im §6 festgelegt, dass größere Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit (m/w/d) bestimmt. 

Die Beauftragten stehen als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber zur Verfügung, besonders wenn Meldungen zu Risiken oder möglichen Rückrufen kommuniziert und koordiniert werden müssen. Die Umsetzung der Korrekturmaßnahmen gehören ebenfalls zum Verantwortungsbereich. 


Inhaltliche Schwerpunkte

gesetzliche Rahmenbedingungen
Aufgaben und Verantwortungsbereiche
Beobachtungssystematiken & Meldewesen
Koordination von Maßnahmen

Zeitlicher Umfang

8 Unterrichtseinheiten (1 Schulungstag)
Für weitere Informationen oder Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren!

akademie@medvia.de