Informationen in Kürze
Im ärztlichen und pflegerischen Bereich gab es ursprünglich keine umfassende gesetzliche Regelung der Dokumentationspflicht. Bei der Überarbeitung des Pflegeberufe-, Heim- und Pflegequalitätssicherungsgesetzes wurde darauf geachtet,
dass die Pflicht zur Pflegedokumentation aufgegriffen wurde.
Die Pflegedokumentation ist heute unerlässlicher Bestandteil des Pflegeprozesses und muss in Einrichtungen einheitlich geregelt sein. Welches Pflegemodell Grundlage für die Dokumentation bildet, kann jedes Unternehmen eigenständig
festlegen. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Mitarbeitenden einheitliche Kriterien bzw. Kategorien für die Einschätzung von zu Pflegenden nutzen.
Darüber hinaus ist ein sicherer Umgang mit der Pflegedokumentation zu gewährleisten, da diese auch im Rahmen der Qualitätsprüfung ein wichtige Rolle spielt. Darin unterstützen wir Sie gern!
Inhaltliche Schwerpunkte
Rechtliche Rahmenbedingungen
Aspekte der Qualitätssicherung
Erfassung von Stammdaten
Einschätzung von Risiken und Unterstützungsbedarf
Nutzung von Assessments
Gestaltung von Maßnahmenplänen
Umgang mit Pflegeberichten
Nachweis von Kommunikation und Kooperation
Arbeit mit Fallbeispielen
Zeitlicher Umfang
mind. 2 Unterrichtseinheiten – Update zur Übung und Festigung des Wissens (zeitlicher Rahmen wird an die Bedürfnisse der Einrichtung und dem Wunsch der Mitarbeitenden ausgerichtet)
Für weitere Informationen oder Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren!