Gesetzliche Vorschriften und Management-Normen verpflichten Unternehmen im Rahmen des Risikomanagements zur Bestellung und Schulung von Beauftragten  

In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie in der Umsetzung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen.

Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Mit der Novellierung gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene im Medizinprodukterecht, haben sich die Anforderungen an Unternehmen geändert. Im Rahmen dieser Bestimmungen besteht die Plicht Beauftragte für Medizinproduktesicherheit zu bestellen. Diese koordinieren und verantworten das Meldemanagement gegenüber Herstellern und Behörden und gewährleisten die Qualitätssicherung im Bereich des Medizinprodukterechts.

Hygienebeauftragte/r

Pandemiebedingt standen zahlreiche Einrichtungen vor der Herausforderung, Testverordnungen und umfangreiche Schutzmaßnahmen auf schnellstem Wege umzusetzen. In diesem Zusammenhang profitieren Unternehmen von einer zentralen Verantwortlichkeit mit Schnittstelle zu allen Mitarbeitern. 

Diese Hygienebeauftragten übernehmen in Einrichtungen die Aufgabe der Beratung und Multiplikation relevanter Themen des unternehmensspezifischen Hygienemanagements. 

Datenschutzbeauftragte/r

Umfassen Unternehmensprozesse die umfangreiche Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten oder Datenverarbeitungen, die besonders einschneidend für den Betroffenen sind, müssen Unternehmen Regelungen zum Datenschutz treffen. 

Datenschutzbeauftragte haben im Unternehmen die Aufgabe, die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO sicherzustellen und Datenschutzverletzungen zu verhindern. Sie vermitteln zwischen Betroffenen, Unternehmen und Aufsichtsbehörden.

Bedarfsorientierte Arbeitsschutzbetreuung

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit wirkungsvoll zu gestalten. Dies kann nur gelingen, wenn der Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in die Strukturen und Abläufe eines Unternehmens eingebunden werden.