Informationen in Kürze

Mit der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung und den damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben aus Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, haben sich die Anforderungen an ausbildende Einrichtungen und Praxisanleitende wesentlich geändert. 
Institutionell ist zu berücksichtigen, dass jede Einrichtung, die an der praktischen Ausbildung beteiligt ist, Verantwortliche mit einer Weiterbildung für Praxisanleitende nachweisen muss. Diese müssen vor 2020 ausgestellt, einen Umfang von 200h Stunden haben.

Aktuell muss die Weiterbildung mindestens einen Umfang von 300h ausweisen können. Wesentliche Gründe sind die erhöhten Anforderungen an die Begleitung der Auszubildenden und an die Strukturierung der komplexen Lehr- und Lernprozesse am praktischen Einsatzort. 
Diese Qualifikation das Ziel, Sie darin zu befähigen, die Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Handlungskompetenzen heranzuführen, das vermittelte Wissen abzuprüfen und unter Berücksichtigung der individuellen Lernbiografien zu evaluieren und zu bewerten.

Inhaltliche Schwerpunkte

Rechtliche/organisatorische Rahmenbedingungen der Ausbildungen Rolle als Praxisanleiter/in wahrnehmen und gestalten
Qualitätssicherung in der generalistischen Ausbildung
Lernpotentiale erkennen und individuelles Lernen ermöglichen 
Praktische Anleitungen vorbereiten, durchführen und evaluieren Beurteilen und Bewerten von Ausbildungsprozessen
Reflexion in der Pflegeausbildung
Mit kultureller Vielfalt in der Pflege professionell umgehen
Gestaltung von Projekt- bzw. Praxisaufträgen

Zeitlicher Umfang

300 Unterrichtseinheiten (38 Fortbildungstage mit je 8 Unterrichtseinheiten)
Präsenz, Lernaufgaben, Selbstorganisiertes Lernen, Hospitation


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