Informationen in Kürze
Mit den Änderungen durch das neue Berufsgesetz für die generalistische Pflegeausbildung und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, müssen sich Praxisanleitende in ausbildenden Einrichtungen jährlich in einem Umfang
von 24 Stunden nachweislich fortbilden.
Die Pflichtfortbildungen nach §4 Abs. 3 PflAprV müssen inhaltlich berufspädagogisch ausgerichtet sein und sollen dazu beitragen, die Handlungskompetenz von Praxianleitenden zu stärken und den Anforderungen für die Realisierung
der praktischen Pflegeausbildung gerecht zu werden.
Da die Ausbildungsverantwortung bei der Einrichtung liegt, mit dem die Auszubildenden den Ausbildungsvertrag schließen, hat die fachgerechte Durchführung der Praxisanleitung eine hohe Bedeutung für die Sicherung der Ausbildungsqualität.
Inhaltliche Schwerpunkte
Rechtliche Vorgaben der generalistischen Pflegausbildung
Umsetzung des Rahmenplans für die praktische Ausbildung
Ausbildungspläne & Ausbildungskonzepte
Gestaltung von Lernaufgaben
Vielfältigkeit in den Anleitungsmethoden
Kompetenzorientiertes Beurteilen und Bewerten
Durchführung von praktischen Prüfungen
Reflexion in der Pflegeausbildung
Zeitlicher Umfang
24 Unterrichtseinheiten
(in der Regel 3 Fortbildungstage mit je 8 Unterrichtseinheiten; kann auch auf einrichtungsbezogene Anforderungen angepasst oder z.B. mit Qualitätszirkeln kombiniert werden)
Für weitere Informationen oder Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren!