Wer sich fachlich im Bereich der Wundversorgung qualifiziert hat (Wundexperte ICW®, Ärztlicher Wundexperte ICW®, Fachtherapeut Wunde ICW sowie Pflegetherapeut Wunde ICW®), unterliegt für die Aufrechterhaltung der Anerkennung einer Fortbildungspflicht. 

Alle Qualifizierten müssen demnach pro Jahr mindestens acht Fortbildungspunkte nachweisen. 

Wir bieten Ihnen als anerkannter Bildungsträger registrierte Fortbildungen zur Rezertifizierung an unterschiedlichen Standorten an. Dabei können wir auf ein weites Netzwerk an Fachkräften zurückgreifen und die Bildungsangebote bedürfnisorientiert ausrichten. 

 

Übersicht Fachtagungen:


 

Raum Sachsen-Anhalt:

in Planung

12. Interdiszplinäre Fachtagung für Wundbehandler in Magdeburg, Dorint Herrenkrug Parkhotel

weitere Informationen: https://www.iffw.de/


 

Raum Sachsen:

in Planung