Informationen in Kürze
Im ärztlichen und pflegerischen Bereich gab es ursprünglich keine umfassende gesetzliche Regelung der Dokumentationspflicht. Bei der Überarbeitung des Pflegeberufe-, Heim- und Pflegequalitätssicherungsgesetzes wurde darauf geachtet,
                      dass die Pflicht zur Pflegedokumentation aufgegriffen wurde.
                      
                      
Die Pflegedokumentation ist heute unerlässlicher Bestandteil des Pflegeprozesses und muss in Einrichtungen einheitlich geregelt sein. Welches Pflegemodell Grundlage für die Dokumentation bildet, kann jedes Unternehmen eigenständig
                      festlegen. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Mitarbeitenden einheitliche Kriterien bzw. Kategorien für die Einschätzung von zu Pflegenden nutzen.
                      
                      
Darüber hinaus ist ein sicherer Umgang mit der Pflegedokumentation zu gewährleisten, da diese auch im Rahmen der Qualitätsprüfung ein wichtige Rolle spielt. Darin unterstützen wir Sie gern!
                  Inhaltliche Schwerpunkte
Rechtliche Rahmenbedingungen
                                
Aspekte der Qualitätssicherung
                                
Erfassung von Stammdaten
                                
Einschätzung von Risiken und Unterstützungsbedarf
                                
Nutzung von Assessments
                                
Gestaltung von Maßnahmenplänen 
                                
Umgang mit Pflegeberichten
                                
Nachweis von Kommunikation und Kooperation 
                                
Arbeit mit Fallbeispielen 
                            Zeitlicher Umfang
mind. 2 Unterrichtseinheiten – Update zur Übung und Festigung des Wissens (zeitlicher Rahmen wird an die Bedürfnisse der Einrichtung und dem Wunsch der Mitarbeitenden ausgerichtet)
                                
                              
Für weitere Informationen oder Rückfragen können Sie uns gern kontaktieren!
