Seit dem 01.01.2017 stehen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen (gemäß § 6 MPBetreibV), dass eine sachkundige und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit vorgehalten wird.

Der Beauftragte (m/w/d) agiert als Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten und bei der Umsetzung von notwendigen, korrektiven Maßnahmen. Darüber hinaus gehört die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber zum Aufgabenfeld, auch im Zusammenhang mit der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen.

 

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mitarbeiter/innen in einer Gesundheitseinrichtung mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung
  • Berufserfahrung/Einblick in betriebliche Abläufe

Inhalte:

  • Einführung in das Medizinprodukterecht (MPG, MPBetreibV)
  • Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Meldewesen gemäß Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
  • Fallbeispiele
  • Prüfung: schriftliche Prüfung (Multiple Choice)

Abschluss:

  • Zertifikat

Zeitlicher Umfang:

  • 8 Unterrichtseinheiten (plus MC-Prüfung)
  • in Planung

Teilnahmegebühr:

  • folgt!

Anmeldung/Ort der Veranstaltung:

  • folgt!